Aufgrund laufender Beschwerden von Anwohnern bzw. Spaziergängern möchte ich alle Hundehalter darauf hinweisen, dass gemäß § 6 der Verordnung zur Aufrecht-erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
„Hundehalter und die mit der Führung oder Wartung beauftragten Personen verpflichtet sind, haben darauf zu achten, dass ihre Tiere die öffentlichen Anlagen und Straßen nicht verunreinigen. Verunreinigungen durch Hundekot sind unverzüglich durch die vorgenannten Personen zu beseitigen.“
Weiterhin möchte ich auf die Ruhezeiten in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle hinweisen:
Mittagsruhe ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Die Beschränkungen gelten nicht für notwendige Arbeiten landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe, für Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes, für die Pflege öffentlicher Anlagen und für Übungen der Feuerwehr.
Unvermeidbare lärmerzeugende Hausarbeiten dürfennur werktags außerhalb der Ruhezeiten, jedoch nicht über 20.00 Uhr hinaus, ausgeführt werden. Hierzu zählen alle in Haushalten anfallenden Arbeiten, wie Hämmern, Sägen mit Handsägen, Holzhacken und der Betrieb von Maschinen, z.B. Kreissägen, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren, Betonmischern und Bohrern. Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle kann Ausnahmen zulassen, sofern für den Betroffenen eine unmittelbare Härte entstehen würde und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.